Regeln & Anmeldung

Klasseneinteilung

KLASSE 1: Schlepper mit Heckantrieb

Klasse 1: Schlepper mit Hinterradantrieb
Klasse 1a: bis 39 PS
Klasse 1b: 40-56 PS
Klasse 16: 57-75 PS
Klasse 1d: über 75 PS
Klasse 1 stufenloser Antrieb: alle PS-Klassen

Klasse 2: Schlepper mit Allradantrieb

Klasse 2: Schlepper mit Allradantrieb
Klasse 2a; bis 39 PS
Klasse 2b: 40-56 PS
Klasse 2c: 57-75 PS
Klasse 2d: über 75 PS
klasse 2 stufenloser Antrieb: alle PS-Klassen

Teilnahmebedingungen

Allgemeines

Es dürfen nur Schmalspurschlepper am Schlepperpulling teilnehmen. Jeder Schlepper darf in der jeweiligen Klasse nur einmal starten. Es muss darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug kein Öl oder Diesel
verliert. Jeder Teilnehmer ist für die Sicherheit des Fahrzeuges und etwaiger Anbauteile selbst verantwortlich. Für verursachte Schäden haftet jeder Teilnehmer selbst. Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis
besitzen und laut StVO fahrtüchtig sein. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten, bei Missachtung erfolgt eine Disqualifikation. Es erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühr.
Verwendete Konstruktionen und Gewichtbetestaunaen. mussen bestehenden Sicherheitsvorschritten entsorechen und wird vor dem Start beautachtet und abaenommen. Der Veranstalter kann die Verwenduna
soIcner nonstruktionen nach elgenem Ermessen untersagen.
Außerdem ist auf die korrekte Anmeldung nach der entsprechenden Klasseneinteilung zu achten. Bei Eintragung in eine andere Klasse, unvollständig ausgefülltem Anmeldeformular sowie falschen Angaben, behält
sich der Veranstalter eine Disqualifikation vor. Es erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühr.

Klasse 1 und 2

In der Klasse 1 duren alle Schmalspurscheoper mit Hinterradantrieb oder komplett abschaltbaren Allradantrieb starten.
der Klasse 2 dürfen nur Schmalspurschlepper mit Allradantrieb starten.
Die Klassen 1 und 2 sind jeweils in 5 PS-Leistungsstufen (a-e) unterteilt. Hier wird die Nennleistung des entsprechenden Traktors zugrunde gelegt.
Die Schlepper dürfen eine max. Außenbreite von 1,60m nicht überschreiten. Zwillingsbereifung ist verboten. Das Befüllen der Reifen mit Wasser o.ä. sowie das Anbringen von Gewichten ist erlaubt. Hierbei ist
darauf zu achten, dass hiervon keine Gefährdung für Teilnehmer und Zuschauer hervorgeht. Beim Anbringen von Heckgewichten ist zu beachten, dass die Anhängemöglichkeit am Schlepper nicht behindert wird
und auch bei Kurvenfahrt eine Beschädigung des Bremswagens ausgeschlossen ist (für hierdurch entstandene Schäden haftet der Teilnehmer). Die Anhängung des Bremswagens muss an der originalen
Zugmauleinrichtuna erfolgen. Die Anhänauna des Bremswagens an Zugmäuler, welche an Heckaewichten oder sonstigen veränderten Konstruktionen befestiat sind. ist in den Klassen 1 und 2 nicht zulässia